- Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit sozialen Randgruppen
- Pflichtpraktikum muss im Studienplan Gesundheits- und Krankenpflege vorgesehen sein
- 30-38 Wochenstunden
- 4 Wochen Mindestpraktikumsdauer
- Strafrechtliche Unbescholtenheit
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27,5 Wochenstunden
- Konzeptionierung und Durchführung von musiktherapeutischen Einzel- und Gruppensettings
- Förderung der Insassinnen:Insassen in ihrer persönlichen Entwicklung, Selbstständigkeit und beruflichen Integration
- Erstellung von Therapieplänen
- Verfassen von berufsspezifischen Stellungnahmen
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Ihr Aufgabengebiet:
- Pflegerische Betreuung und Versorgung der Insassinnen:Insassen
- Assistenz bei Untersuchungen und Behandlungen
- Eigenständige Durchführung von ärztlich veranlassten Maßnahmen
- Verwaltung und Ausgabe von Medikamenten und Suchtmitteln
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