Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen HRM Personal Institut (im Folgenden "wienerjobs.at") und ihrem Vertragspartner. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen wienerjobs.at und dem Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des Auftrages und diesen AGB. Der Vertragspartner stimmt ausdrücklich zu, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von wienerjobs.at ausschließliche und uneingeschränkte Wirkung entfalten und dies auch dann, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners stehen nur insoweit in Geltung als besonders bezeichnete Bestimmungen oder der gesamte Text von den Vertragsparteien ausdrücklich in Geltung gesetzt wurden, und dies von wienerjobs.at schriftlich bestätigt wurde. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde gelten bei widersprüchlichen Bestimmungen jene Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von wienerjobs.at. Sowohl Fax als auch E-Mail genügen ausdrücklich der Schriftform im gemeinsamen Geschäftsverkehr.

§ 2 Anzeigenvertrag

1. Definition

Ein Anzeigenvertrag ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Stellenanzeigen eines Stellenanbieters oder Stellenvermittlers auf wienerjobs.at.

2. Vertragsabschluss

Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn wienerjobs.at den Auftrag schriftlich oder mündlich bestätigt oder wienerjobs.at die Stellenanzeige im Internet verbreitet. Die Schriftform wird durch die Zusendung eines Fax oder einer E-Mail gewahrt

3. Ablehnungsbefugnis

wienerjobs.at behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nicht zu veröffentlichen. Dies gilt insbesondere, wenn die Stellenanzeige inhaltlich oder optisch gegen gesetzliche oder behördliche Verbote sowie gegen die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung für wienerjobs.at aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Der Vertragspartner wird hiervon unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Für den Fall der berechtigten Ablehnung stehen dem Vertragspartner gegen wienerjobs.at keine wie auch immer gearteten Ansprüche, weder auf Schadenersatz noch sonst welcher Art zu. Stellenanzeigen von ABO-Kunden werden nur dann auf wienerjobs.at veröffentlicht, wenn es sich eindeutig (insbesondere im Design) um Stellenanzeigen des jeweiligen Unternehmens handelt. wienerjobs.at behält sich das Recht vor, Anzeigen von Dritten ohne Rücksprache nicht zu veröffentlichen.

4. Beginn der Veröffentlichung

Die Anzeige ist zum vereinbarten Zeitpunkt zu veröffentlichen. Ist kein Veröffentlichungszeitpunkt vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung ehest möglich nach Abschluss des Anzeigenvertrages. Der Vertragspartner ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigenmittel. Etwaige Verzögerungen inhaltlicher oder technischer Natur, die durch den Auftraggeber entstehen, sind in keinem Fall durch wienerjobs.at zu vertreten. Bei der Selbsteingabe einer Anzeige durch den Vertragspartner wird diese sofort auf wienerjobs.at veröffentlicht. wienerjobs.at behält sich jedoch das Recht vor, die Veröffentlichung der Anzeige rückgängig zu machen, wenn die Anzeige inhaltlich oder optisch gegen gesetzliche oder behördliche Verbote sowie gegen die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung für wienerjobs.at aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. wienerjobs.at ist nicht verpflichtet die geschaltete Anzeige nach Beendigung des Anzeigenvertrages aufzubewahren.

5. Ort der Veröffentlichung / Linking / Framing / Caching

wienerjobs.at ist aufgrund des Anzeigenvertrages beauftragt, die Veröffentlichung der Stellenanzeigen des Vertragspartners auf ihren Internet-Seiten sowie im Rahmen von Kooperationen auf den Plattformen der Kooperationspartner der wienerjobs.at zu veranlassen. Eine Verlinkung zu Stellenausschreibungen, welche auf anderen Job-Plattformen veröffentlicht werden, ist im Normalfall ausgeschlossen. wienerjobs.at ist berechtigt, die Stellenanzeigen auch in jedem frei wählbaren Printmedium zu veröffentlichen oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen. Wir weisen darauf hin, dass der Vertragsparnter verpflichtet ist Angaben zum Mindestentgelt zu machen.

6. Änderung des Anzeigentextes

wienerjobs.at verpflichtet sich, auf Aufforderung des Vertragspartners Änderungen an der auf wienerjobs.at veröffentlichten Stellenanzeige des Vertragspartners während des Veröffentlichungszeitraumes vorzunehmen, sofern dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind Veränderungen, die die Identität der Anzeige betreffen, insbesondere den Titel der Stellenausschreibung, sodass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde. Änderungen, die mit geringem Aufwand durch wienerjobs.at durchzuführen sind, werden nicht in Rechnung gestellt. Darüber hinausgehende Änderungen werden nur gegen Entgelt durchgeführt. In diesem Fall wird wienerjobs.at den Vertragspartner darüber unterrichten und die gewünschte Änderung der Stellenanzeige erst dann vornehmen, wenn ihr eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Vertragspartners zugegangen ist.

7. Preise

Die Preise von wienerjobs.at bestimmen sich – vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung – nach den jeweils gültigen Preislisten, die im Internet online über die Domain von wienerjobs.at „www.wienerjobs.at.“ abrufbar sind. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt des Zuganges des Antrages des Vertragspartners von wienerjobs.at im Internet veröffentlicht ist. Sämtliche von wienerjobs.at genannten Preise verstehen sich als Nettopreise exklusive sämtlicher Steuern. Die Rechnungslegung erfolgt unverzüglich nach Auftragserteilung und wird dem Auftraggeber per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg zugesandt. Die Rechnung ist ohne Abzüge sofort nach Zustellung beim Auftraggeber zahlbar.

8. Informationsaufbereitung

wienerjobs.at gewährleistet eine dem üblichen, aktuellen technischen Standard entsprechende Aufbereitung und Publikation der vom Auftraggeber gewünschten Informationen/Stellenausschreibung. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es nach Stand der Technik nicht möglich ist, ein vollkommen fehlerfreies Programm zu erstellen. Fehler in der Darstellung der gewünschten Information liegen nicht vor, wenn dies durch Verwendung nicht geeigneter Darstellungssoft- und Hardware und Ausfälle im Kommunikationsnetz verursacht wird.

9. Bereitstellung von Inhalten und Materialien

Im Zuge der Vertragserfüllung – der Besetzung offener Stellenangebote – räumt das Unternehmen (der Kunde) eine uneingeschränkte Werknutzungsbewilligung an allen Inhalten, Grafiken, Videos und Materialien ein. Wienerjobs.at kann alle bereitgestellten Materialien zur Bewerbung des Unternehmens und der offenen Stellenangebote uneingeschränkt nutzen und diese für diesen Zweck auch bearbeiten. Der Kunde verpflichtet sich, dass er über alle bereitgestellten Materialien die Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt.

§ 3 Ablehnungsbefugnis

Die Versendung von Stellenangeboten an die Stellensuchenden im Rahmen der „Jobfinder" (Versand von Stellenangeboten per E-Mail) ist unzulässig, soweit zweifelhafte Inhalte versendet werden, ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt oder wienerjobs.at eine Duldung des Vorgehens aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. wienerjobs.at ist berechtigt, in diesem Fall die Leistungserbringung zu unterlassen und den Zugriff bis auf weiteres zu sperren. Für den Fall der Ablehnung stehen dem Vertragspartner gegen wienerjobs.at keine Ansprüche zu. Der Versand von Stellenangeboten über die „Jobfinder“ durch Unternehmen welche mit wienerjobs.at in keinem Vertragsverhältnis stehen und/oder die in direktem Wettbewerb stehen ist unzulässig und berechtigt wienerjobs.at Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend zu machen.

§ 4 Datenschutz

Entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzes wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in Erfüllung des jeweiligen Auftrages Namen, Adressen, Telefon und Faxnummern, E-Mail-Adressen und Zahlungsmodalitäten, Logos und Markenzeichen, sowie sonstige für den Auftrag relevante Daten des Vertragspartners zwecks automatisationsunterstützter Datenverarbeitung auf einem Datenträger gespeichert werden. wienerjobs.at ist berechtigt, die Daten des Vertragspartners an von wienerjobs.at mit der Durchführung des Auftrages beauftragten Dritten zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit der Auftrag erfüllt werden kann. Die Bewerber stimmen zu, dass wienerjobs.at die von den Bewerbern eingegebenen Daten zum Zweck der Erhöhung der Karrierechancen des Bewerbers und Jobinteressierten elektronisch verarbeitet bzw. an Dritte überlässt. Darüber hinaus werden Kundendaten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Ebenso verpflichten sich die Vertragsparteien, alle Daten und Informationen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung bleibt über die Beendigung des Vertrages hinaus aufrecht. Die Kontaktdaten eines Stellensuchenden dürfen ausschließlich zum Zweck der Besetzung einer vakanten Stelle erfolgen. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise von wienerjobs.at bestimmen sich – vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung – nach den jeweils gültigen Preislisten, die im Internet online über die Domain von wienerjobs.at „www.wienerjobs.at.“ abrufbar sind. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt des Zuganges des Antrages des Vertragspartners von wienerjobs.at im Internet veröffentlicht ist. Sämtliche von wienerjobs.at genannten Preise verstehen sich als Nettopreise exklusive sämtlicher Steuern. wienerjobs.at erstellt die Rechnung unverzüglich nach der Auftragserteilung und übersendet diese dem Vertragspartner. Zahlungen an wienerjobs.at haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das in der Rechnung von wienerjobs.at namhaft gemachte Konto zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist bei Überweisungen die Gutschrift auf dem von wienerjobs.at bekannt gegebenen Konto maßgebend. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind alle Zahlungen spesen- und abzugsfrei unverzüglich nach Zugang der Rechnung an den Vertragspartner zu leisten. Die Umsatzsteuer ist vom Gesamtpreis nach Rechnungslegung in voller Höhe zu leisten, wenn auch für die Bezahlung des Kaufpreises andere Zahlungskonditionen vereinbart wurden. Vom Vertragspartner sind die Mehrwertsteuergesetze zu berücksichtigen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist wienerjobs.at berechtigt, Verzugszinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 12% p.a. zu berechnen. Im Falle der Säumnis ist der Vertragspartner verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch alle sonstigen prozessualen und außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, auch die Kosten eines von wienerjobs.at beigezogenen Rechtsanwaltes, zu ersetzen. Sofern wienerjobs.at das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Vertragspartner pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,-- zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge der Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkonten von wienerjobs.at anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen. Gegen den Vertragspartner geltend gemachte Ansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug entfallen die dem Vertragspartner allenfalls eingeräumte Rabatte. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Vertragspartner – aus welchen Gründen auch immer - ist mangels ausdrücklicher Vereinbarung unzulässig. Für den Fall des Zahlungsverzuges oder der Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners ist wienerjobs.at berechtigt, die vertragliche Verpflichtungsausführung von Aufträgen bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einstweilig einzustellen. In diesen Fällen ist wienerjobs.at auch berechtigt, bei Folgeaufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen. Weiters ist wienerjobs.at in diesen Fällen berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

§ 6 Gewährleistung, Schadenersatz

Bei Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Die Einschaltung ist von Unternehmern unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach der Veröffentlichung zu prüfen. Feststellbare Mängel sind bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche unter genauer schriftlicher Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich wienerjobs.at mitzuteilen. Wird die Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Einschaltung als genehmigt. Wienerjobs.at haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; die Haftung von wienerjobs.at für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder ähnliche Arbeiten werden von wienerjobs.at, wenn möglich so vorgenommen, dass Nutzungsausfallzeiten nicht auftreten. Soweit als möglich werden diese Arbeiten im Netz bekannt gegeben. Bei Unterbrechungen – aus welchen Gründen auch immer – können Ansprüche gegen den Betreiber nicht gestellt werden.

§ 7 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Vertragserfüllung seitens wienerjobs.at ist Bregenz/Vorarlberg. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten die sich aus dem Vertrag, seinem Zustandekommen, seiner Abwicklung oder seiner Aufhebung ergeben ist das sachlich zuständige Gericht in Bregenz/Vorarlberg. Die Einschaltung eines nationalen oder internationalen Schiedsgerichtes kann nur mit der ausdrücklichen, vorherigen und schriftlichen Zustimmung von wienerjobs.at erfolgen. Bei Streitigkeiten gleich welcher Art im Zusammenhang mit einem Vertrag, sonstigen schriftlichen Vereinbarungen, Kostenvoranschlägen, Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Dokumenten, Unterlagen, Preislisten, Katalogen, Mitteilungen, etc. ist stets ausdrücklich nur der deutsche Text maßgeblich.

§ 8 Schlussbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Einleitung, Abschluss, Durchführung und Aufhebung sämtlicher unserer Rechtsgeschäfte und zwar insoweit, als nicht später schriftlich andere Vereinbarungen getroffen worden sind. Sie gelten sinngemäß auch für sonstige Leistungen, die wir erbringen. Sollten etwaige Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hierdurch in ihrer Wirksamkeit unberührt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgeben von Schriftformerfordernis. Erklärungen über Fax und E-Mail genügen der Schriftform. Auf alle Aufträge und Vertragsverhältnisse, ihre Einleitung, ihren Abschluss, ihre Durchführung, ihre Aufhebung und ihr Zustandekommen sowie die Wirksamkeit dieser Bedingungen ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden. Dies gilt auch und im Besonderen für die Frage der Gültigkeit, Anwendbarkeit und Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Vertragspartner hat Änderungen seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben.

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