Erhebung, Planung und Organisation der notwendigen Pflege- und Betreuungsmaßnahmen für unsere Klient*innen im Sinne des Pflegeprozesses
fachliche Anleitung von Mitarbeiter*innen
Durchführung von Aufgaben im Rahmen der Berufsqualifikation (Kompetenzbereich laut § 14, 15 und 16 GuKG)
Beratung, Information sowie Anleitung unserer Klient*innen und deren Bezugspersonen
Kommunikation mit internen und externen Stakeholdern
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