Was macht ein:e Haushaltshelfer:in?

Haushaltshilfen übernehmen unterschiedliche Hausarbeiten für ihre Auftraggeber:innen. Dazu zählen bspw. die Reinigung des Hauses, das Waschen und Bügeln der Wäsche (teilweise auch kleinere Näharbeiten), die Erledigung des Einkaufs (teilweise auch Essenszubereitung) und teilweise auch kleinere Gartenarbeiten wie Rasenmähen.

Was macht ein:e Haushaltshelfer:in?

Berufsbild Haushaltshelfer:in

Für die Berufsausübung als Haushaltshilfe ist keine gesonderte Ausbildung erforderlich. Es sollten aber insbesondere Kommunikationsfähigkeit, körperliche Belastbarkeit und Ausdauer, ein ausgeprägter Sinn für Sauberkeit und Hygiene, Handfertigkeit sowie eine gewisse Unempfindlichkeit gegenüber Schmutz und Staub mitgebracht werden. Alle nötigen Qualifikationen werden entweder direkt per Anweisung am Arbeitsort erlernt oder bereits als Auswahlkriterien vorausgesetzt.


Die Aufgaben von Haushaltshelfer:innen

  • Reinigung des Hauses (Fußböden, Fenster, Küche, Bad, WC, etc. putzen)
  • Einkauf erledigen (teilweise auch Essenszubereitung)
  • Wäsche waschen und bügeln (teilweise auch kleinere Näharbeiten)
  • Gartenpflege (falls vorhanden)
  • Möglicherweise weitere Tätigkeiten, die im Haushalt anfallen können

Die Ausbildung und Karrierechancen

Wie bereits erwähnt, ist keine vorangehende Ausbildung erforderlich, um als Haushaltshilfe tätig werden zu können. Dafür ist es wichtig, dass die Berufsanwärter:innen bereits die geforderten Qualifikationen mitbringen bzw. diese sehr schnell am Arbeitsort erlernen. Darüber hinaus sollte auch ein gewisses Organisationstalent mitgebracht werden, um alle anfallenden Aufgaben eines Haushaltes innerhalb der vorgegebenen Zeit erledigen zu können.

Es kann zwar beobachtet werden, dass immer mehr Haushalte auf die Anstellung Außenstehender setzen, um typische Arbeiten zu übergeben – die Lage für Haushaltshilfen ist aber dennoch eher prekär, da sie selten angemeldet werden und demnach bspw. kein Sozialversicherungsschutz besteht. Bei Aufnahme einer Tätigkeit als Haushaltshilfe sollte also unbedingt darauf bestanden werden, dass eine rechtlich korrekte Anmeldung als Arbeiter:in erfolgt.

 

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