Gastronomie Zur Verstärkung unseres engagierten Küchenteams im Haus Prater (1020 Wien) suchen wir ab 18.08. eine*n motivierte*n und dynamische*n
Souschef*in
Ihre Aufgaben sind:
- Unterstützung der Küchenleitung bei der Speiseplangestaltung und der Bestellung von Lebensmittel
- Zubereitung und Verteilung der Speisen unter Einhaltung der vorgegebenen Rezepturen
- Überprüfung der gelieferten und gelagerten Lebensmittel auf Qualität und Quantität
- Einhaltung der Lebensmittelgesetze und Hygienevorschriften
- Mitarbeit bei gastronomischen Veranstaltungen und bei der Inventur des Küchenbereichs
Sie bringen mit:
- Abgeschlossene Ausbildung zur Köchin / zum Koch (vorzugsweise diätisch geschult)
- Sehr gute Deutschkenntnisse
- Sehr gute Fachkenntnisse der nationalen Küche, HACCP- und PC-Kenntnisse
- Cateringerfahrung, Großküchenerfahrung wünschenswert
- Bereitschaft zu Wochenend- und Feiertagsdiensten (kein Teildienst)
- Team- und Organisationsfähigkeit
- Belastbarkeit und Stressresistenz
Wir bieten Ihnen:
- Krisensicherer, sinnstiftender Arbeitsplatz in einem zukunftsorientierten Unternehmen
- Mitarbeiter*innenfreundliche und flexible Dienstplangestaltung
- Wertgutscheine zu verschiedenen Anlässen
- Flexibles Lernen im eigenen Fortbildungszentrum (analog & digital)
- Frisch gekochtes, ausgewogenes Essen in allen Häusern zum Leben zu einem kostengünstigen Preis
- Abteilungsübergreifendes Arbeiten und Teilnahmemöglichkeit an Innovationsprojekten für alle Mitarbeiter*innen
- Interaktiver Welcome Day und individuelles Onboarding mit Pat*innen und Mentor*innen
- 37-Stunden-Woche bei Vollzeitgehalt
Wir leben Vielfalt! In den Häusern zum Leben bieten wir allen Menschen die gleichen Chancen unabhängig von Alter, Geschlecht, ethnischer oder nationaler Herkunft, sexueller Orientierung oder Religion.
Souschef*in
Gastronomie Vollzeit 16.06.2025 keine Bewerbungsfrist Gehalt (VZB):
2.850,00 € brutto Ihre Benefits:
Das monatliche überkollektivvertragliche Gehalt beträgt für Vollzeit je nach Berufserfahrung mindestens € 2.850,00 brutto (zuzüglich allfälliger zur Verwendung kommender Sonn- und Feiertagszuschläge). Abhängig von Ihrer Ausbildung, Qualifikation und Berufserfahrung ist eine weitere Überzahlung möglich. Zum Gehalt kommen keine Trinkgelder dazu, da diese nicht angenommen werden dürfen. Es gilt der SWÖ-KV.