Musik am Arbeitsplatz

Musik am Arbeitsplatz ist ein viel diskutiertes Thema. Manch eine*n stört das leise Gedudel im Hintergrund überhaupt nicht, der*die andere fühlt sich davon in der Konzentration gestört und wieder andere empfinden es als entspannend oder sogar leistungsfördernd. Worin liegen diese unterschiedlichen Reaktionen auf Musik am Arbeitsplatz begründet und wie sieht die rechtliche Situation aus? Ist es überhaupt erlaubt, während der Arbeit Musik zu hören? Im Folgenden beantworten wir dir diese Fragen und zeigen dir, wann, wo und wie du während der Arbeitszeit Musik hören darfst.

Musik am Arbeitsplatz

Musik ist nicht gleich Musik

Liebhaber klassischer Musik werden sich von Technobeats ebenso gestört fühlen wie Rockfans von leisen Geigenstrichen. Der persönliche Geschmack spielt bei der Frage, ob Musik störend ist oder nicht, eine sehr bedeutende Rolle. Musik ruft im Menschen starke Emotionen hervor – je nachdem, was du gerne hörst, ob bei dir persönliche Erinnerungen angesprochen werden etc. So entwickeln wir alle einen gewissen Musikgeschmack und fokussieren meist nur ein oder eher wenige Genres. Schon dadurch können Probleme in der Arbeit auftreten, denn werden beispielsweise über ein Radio mehrere Arbeitsplätze beschallt, muss hier erst Konsens in der Musikwahl bestehen.

Bei der Frage, wie sich Musik allgemein auf uns Menschen auswirkt, trennen sich die Geister: Einerseits sollen Studien zeigen, dass durch die die Berieselung mit sanften, klassischen Klängen die geistigen Fähigkeiten gesteigert werden, weshalb manche Mozart, Beethoven und Co ihren Säuglingen bereits im Mutterleib vorstellen. Auf der anderen Seite führten Untersuchungen zu gegenteiligen Ergebnissen, wonach Musik die Konzentration viel mehr in Mitleidenschaft ziehen soll, als diese anzuregen.

Welche Musik du selbst nun am liebsten hörst und inwieweit sie für deine Konzentration bei- oder abträglich ist, bleibt im Endeffekt deine eigene, subjektive Entscheidung.


Was bedeutet das für meinen Arbeitsplatz?

Sollte das Musikhören via Radio an deinem Arbeitsplatz gestattet sein, wäre dann vor allem der Tätigkeitsbereich und die Arbeitsumgebung zu beachten. Je eintöniger die Arbeit ist, desto lebhafter darf die Musik sein. In gemäßigter Lautstärke können gleichmäßige Rhythmen durchaus konzentrationsfördernd sein oder die Kreativität anregen. Das heißt, dass die Musik dezent im Hintergrund spielt und nicht die Aufmerksamkeit auf sich zieht. Allerdings kommt es auch auf die Arbeitsumgebung an: Wenn du in einem Einzelbüro deinen täglichen Aufgaben nachkommst, brauchst du im Prinzip keine Rücksicht auf Kolleg*innen zu nehmen (insofern du es mit der Lautstärke nicht übertreibst). In Mehrpersonen- oder gar Großraumbüros gilt, wie oben bereits erwähnt, die Regel der gegenseitigen Rücksichtnahme – es sollte also nur Musik laufen, wenn alle damit einverstanden sind. Ergo: Ist der*die Kolleg*in genervt oder fühlt sich gar in der Konzentration gestört, sollte zumindest auf Radiowellen verzichtet werden.

Baba Radio – Hallo Streamingdienst!

Eigentlich kannst du dir aber sowieso die Frage stellen, warum du überhaupt noch auf Oldschool-Radiowellen surfen sollst, wenn das online schon viel besser geht – vor allem weil ein ständig laufendes Radioprogramm einen denkbar negativen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit nimmt. Die Musikrichtungen wechseln ständig, häufig sind Songs dabei, die dir eigentlich gar nicht gefallen und schlimmstenfalls gar deine Nerven reizen. Auch die Beiträge der fröhlich-lebhaften Moderator:innen lenken schnell von der Arbeit ab. Da macht es schon viel mehr Sinn, einen der vielen (namhaften) Streamingdienste zu nutzen und sich dort selbst eine Playlist zusammenzustellen oder eine der vielen bereits vorhandenen auszuwählen. Die meisten Dienste bieten Abonnements um wenig Geld an, damit dann auch komplett werbefrei und somit ohne lästige Unterbrechungen und nervige Moderator:innen die gewünschte Musik abgespielt werden kann. Dabei hast du bei den meisten Streaminganbieter:innen auch die Möglichkeit, deine Musik herunterzuladen, wodurch du sie auch im Offline-Modus hören kannst – ein (uneingeschränkter) Internetzugang ist also auch nicht nötig.

Wenn du dir so deine passende Work-Playlist erstellt hast, muss aber wieder auf das Ausgabemedium geachtet werden: Willst du die Musik über Lautsprecher abspielen, müssen wiederum alle Betroffenen einverstanden sein. Am besten findest du hier aber eine eigene Lösung mit deinen Kolleg*innen und ihr erstellt beispielsweise eine gemeinsame, von allen genehmigte Playlist.

Warum nicht einfach Kopfhörer?

Diese Frage stellst du dir wahrscheinlich schon seit Beginn dieses Artikels, weshalb wir sie dir jetzt auch beantworten:

Kopfhörer scheinen ein geeigneter Weg zu sein, um gemütlich deine Musik zu hören, ohne andere dabei zu stören. Das mag auch stimmen, dennoch entsteht die Problematik, dass die meisten Berufe auf Kommunikation und bestimmte Lautsignale basieren. Weniger kryptisch gesagt: Wenn du dich via Kopfhörer mit deiner Lieblingsmusik beschallen lässt, fehlt dir dein Hörsinn zur Wahrnehmung deiner Umgebung. Bei Berufen mit viel persönlicher oder telefonischer Korrespondenz fällt diese Option also ohnehin weg. Aber auch sonst kann es negative Folgen haben, wenn du gewisse Signale (z.B. Warngeräusche einer Maschine in der Industrie) oder deine Kolleg*innen nicht mehr vollständig wahrnimmst. Es kann also durchaus vorkommen, dass deine Mitarbeiter:innen oder Vorgesetzten dich darauf aufmerksam machen, auf Kopfhörer zu verzichten – wodurch wieder nur die Möglichkeit von Radio bzw. Lautsprechern besteht.


Musikverbot

Dein:e Chef*in hat prinzipiell die Macht, das Musikhören am Arbeitsplatz auch gänzlich zu untersagen. Verbote können so beispielsweise in Großraumbüros und in Arbeitsbereichen mit Kundenkontakt (Empfang, Call Center etc.) ausgesprochen werden. Hat dein:e Arbeitgeber:in über lange Zeiträume das Musikhören ausdrücklich erlaubt oder stillschweigend geduldet, ist ein plötzliches Verbot aber fundiert zu begründen. Grundsätzlich muss sogar der Betriebsrat – sofern vorhanden – an der Entscheidung beteiligt werden. Solltest du also ein Musikverbot anprangern wollen, so wendest du dich am besten an den etwaigen Betriebsrat oder direkt an dein:e Chef*in – aber setze deinen Hausverstand ein: Ein Musikverbot kann in vielen Berufen durchaus Sinn ergeben.

UNSER FAZIT FÜR DICH

Wir hören alle gerne mal Musik und können dadurch bestimmt auch positiv beeinflusst werden. Für deinen Arbeitsplatz raten wir dir, dass du etwaige Regelungen berücksichtigst und auch mit deinen Kolleg*innen und/oder Vorgesetzten sprichst, bevor du alle mit deiner Musik beschallst oder dich via Kopfhörer in deine eigene Welt verabschiedest – dies gilt vor allem bei einem neuen Job (welchen du übrigens ganz leicht unter www.wienerjobs.at findest). Wenn du alles berücksichtigt, geklärt und grünes Licht bekommen hast, steht dem problemfreien Musikkonsum nichts mehr im Wege – viel Spaß mit deinen Lieblingssounds!

Dein Team von wienerjobs.at

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