Papamonat & Co.: Warum sich mehr Familienzeit für Väter lohnt

Traditionelle Geschlechterrollen brechen zunehmend auf. Mütter allein für die Erziehung der Kinder verantwortlich zu machen, gilt als überholt. Dennoch greifen bisher wenig Väter auf einen Papamonat zurück und nur einer von fünf geht in Österreich in Karenz. Dabei besteht mittlerweile sogar Rechtsanspruch auf diese Möglichkeiten, kostbare Zeit mit der jungen Familie zu verbringen. Oftmals herrscht allerdings Verwirrung auf Grund der komplizierten Antragsstellung. Wir wollen mit diesem Blog-Beitrag daher etwas mehr Klarheit schaffen.

Papamonat | Mehr Familienzeit für Väter

Was ist eigentlich der Papamonat?

Beim sogenannten Papamonat handelt es sich um eine Dienstfreistellung, die ein Vater nach der Geburt seines Kindes beantragen kann. Väter dürfen ihre Arbeit dann für einen Monat unterbrechen, um sich dem frischen Nachwuchs zu widmen. Seit September 2019 ist der Papamonat auch gesetzlich verankert. Der Arbeitgeber muss also nicht erst einwilligen, wenn ein Vater den Monat begeht, es besteht automatisch Rechtsanspruch auf Freistellung. Väter können außerdem weder gekündigt oder entlassen werden, wenn sie in den Papamonat gehen.


Wer hat Anspruch auf den Papamonat?

Anspruch haben alle unselbständigen, erwerbstätigen Väter und der zweie Elternteil bei gleichgeschlechtlichen Paaren, insofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.


Welche Voraussetzungen gelten beim Papamonat?

  • Vorankündigung beim Arbeitgeber

Das Unternehmen, bei dem der Vater beschäftigt ist, muss spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin informiert werden, dass ein Papamonat in Planung ist.

  • Meldung beim Arbeitgeber

Unmittelbar nach der Geburt muss die Firma darüber informiert werden und der Mann muss spätestens eine Woche nach der Geburt über den Antritt seines Papamonats Bescheid geben.

  • Gemeinsamer Haushalt

Der Vater muss per Hauptwohnsitzmeldung beweisen können, dass er in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebt. Dann gilt er für alle Väter, egal ob österreichischer oder nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft.


Finanzielle Unterstützung während des Papamonats: der Familienzeitbonus

Während des Papamonats hat ein Vater keinen Anspruch auf Entlohnung durch den Arbeitgeber. Er ist somit vom herkömmlichen Urlaub zu unterscheiden. Innerhalb des Monats kann allerdings zusätzlich der Familienzeitbonus beantragt werden.

  • Der Tagessatz liegt für das Jahr 2023 bei € 23,91.
  • Bei einer Anspruchsdauer von 31 Tagen liegt er also bei maximal € 742,-.

Welche Voraussetzungen gelten für den Familienzeitbonus?

Achtung: Die Bedingungen für den Familienzeitbonus sind nicht dieselben wie beim Papamonat. Auf den "FZB" kann der Vater nur zurückgreifen, wenn:

  • Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind besteht und diese auch bezogen wird.
  • Der Lebenspunkt beider Eltern und des Kindes in Österreich liegt.*
  • Der Vater mit dem Kind und der Mutter den Hauptwohnsitz teilt.
  • Der Vater das Erwerbstätigkeitserfordernis erfüllt.**

*Nicht-österreichische Staatsbürger müssen sich nach Niederlassungs- oder Asylgesetz rechtmäßig in Österreich aufhalten.

**Erwerbstätigkeitserfordernis bedeutet, dass der Vater in den 182 Tagen von Beginn des Anspruchs durchgehen eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichte Arbeit ausgeübt hat.


Wie beziehe ich den Familienzeitbonus?

Der FZB muss per Antrag binnen 91 Tage (ab der Geburt des Kindes) beim Krankenversicherungsträger eingereicht werden. Den Antrag und weiterführende Links findest Du hier.


Was ist der Unterschied zwischen Papamonat und der Väterkarenz?

Wem der Papamonat nicht genug ist, der kann und sollte auch Väterkarenz beantragen. Sowohl Mütter als auch Väter können nach der Geburt nahezu zwei Jahre in Karenz gehen.

Hierbei kann ein Elternteil ebenfalls von der Arbeit freigestellt werden, dies muss allerdings (im Gegensatz zum Papamonat) schriftlich mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Die Elternkarenz beginnt in der Regel 8 Wochen nach der Geburt des Kindes, der sogenannten Mutterschutzzeit. Der Anspruch besteht bis zum 2. Geburtstag des Kindes, dann muss die Arbeit wieder aufgenommen werden.

Mutter und Vater können sich die Karenz übrigens auch aufteilen. Es darf allerdings nur zweimal gewechselt werden (also beispielsweise Vater - Mutter - Vater). Bei einem Wechsel muss jeder Elternteil mindestens 2 Monate übernehmen.


Bekomme ich während der Väterkarenz Geld?

Grundsätzlich kann man beim "KBG" zwischen zwei Modi wählen:

Dem einkommensabhängigen KBG und dem KBG-Konto.

Ersteres steht dem Antragsteller oder der Antragstellerin bis zum 1. Geburtstag des Kindes zu. Bei einem Konto bekommen die Eltern einen pauschalen Betrag ausgezahlt (2023: € 13.085,25), den sie flexibel über die Karenzzeit aufteilen können. Nehmen beide Eltern das KBG-Konto in Anspruch, so steigt der Betrag auf € 16.347,60.

Bei beiden Modi kann die Karenz verlängert werden, wenn das KBG von beiden Elternteilen bezogen wird. Es lohnt sich also meistens, gleich zwei Anträge zu stellen!

Auch bei der Elternkarenz sind verschiedene Meldefristen einzuhalten, hinzu kommen verschiedene Sonderfälle wie Verlängerungen bei Härtefällen. Welche Sonderregelungen es gibt, kannst du bei der Arbeiterkammer nachlesen.


Unser Fazit für Väter: Darum solltest Du Dir Zeit für die Familie nehmen!

Die Regeln bezüglich des Familienzeitbonus und der Väterkarenz sind leider etwas kompliziert. Umso wichtiger ist es für Väter, sich im Vorfeld gut beraten zu lassen. Studien zeigen jedenfalls: Wenn sich der männliche Elternteil schon zu Beginn der Kindheit um seinen Nachwuchs kümmert, wirkt sich das nachhaltig positiv auf die Vater-Kind-Beziehung aus.

Außerdem tragen Väter, die in Karenz gehen, einen wichtigen Teil zur Gleichstellung der Geschlechter bei. Nur, wenn die sogenannte Care-Arbeit, also die Pflege von Kindern und bedürftigen Älteren, in Zukunft von beiden Elternteilen gleichermaßen übernommen wird, können auch mehr Frauen in Führungspositionen aufsteigen. Erst dann können sie auch die finanziellen Privilegien genießen, die lange Zeit zu Unrecht nur Männern vorbehalten waren. Im Endeffekt leisten Väter also nicht nur ihren Partnerinnen, sondern auch der Gesellschaft einen Dienst. Vor allem aber sich selbst, wenn sie bereichernde Zeit mit ihren Kindern verbringen, die sie nicht mehr vergessen werden.

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