Vorsicht beim Praktikum

Urlaubszeit ist nicht immer Freizeit: für zahlreiche Jugendliche und Studenten sind Sommer-, Winter- und Herbstferien vielmehr der Zeitraum, wo sie ein (Pflicht-)Praktikum absolvieren. Dies nimmt die »Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier« (GPA-DJP) zum Anlass, auf die Missachtung geltender Rechte bei Urlaubsjobs hinzuweisen. Es gilt vor allem, sich über die Unterschiede zwischen Ferienjob, Pflichtpraktikum, Praktikum und Volontariat zu informieren, da je nach Form des Arbeitsverhältnisses unterschiedliche Spielregeln gelten.

Vorsicht beim Praktikum

Was Sie bei einem Praktikum unbedingt beachten müssen

Die GPA-DJP bietet auf ihrer Homepage unter www.jugend.gpa-djp.at eine Checkliste und weitere Broschüren an, auch die Seiten der Arbeiterkammer (AK) stellen Informationen zur Verfügung. Eines der Hauptprobleme sei, dass viele Pflichtpraktikanten wochenlang urlaubende Arbeitnehmer ersetzen müssen, was nicht dem Sinn und Zweck eines Praktikums entspricht. Das führt dazu, dass viele jener 130.000 Jugendlichen, die ein Praktikum absolvieren, alles andere als erste positive Erfahrungen in der Berufswelt sammeln. Ein weiterer Kritikpunkt lautet, dass viele Ferienjobber gar keinen Arbeitsvertrag ausgestellt bekommen, sondern lediglich als Praktikant eingestellt werden – für die Betroffenen hat das meistens zur Folge, dass sie weniger Geld sehen, was einer Missachtung geltender Rechte gleichkommt. Zentral sei daher die Aufklärung über die Spielregeln unterschiedlicher Formen der Ferienjobs. Die Abklärung der Bezahlung sollte in jedem Fall vor Antritt der jeweiligen Ferientätigkeit geklärt werden.


Was ist ein Pflichtpraktikum

Das Pflichtpraktikum etwa ist dadurch gekennzeichnet, dass es ein Arbeitsverhältnis ist und man seine Arbeit nicht einfach so hinschmeißen kann. Beim Volontariat dagegen ist man nicht an Arbeitszeiten gebunden, hat im Gegenzug aber auch keinen Anspruch auf ein Entgelt. Die Betroffenen befinden sich oft in einer Zwickmühle, denn oft können sie die Schule nur dann positiv abschließen, wenn sie vorher ein Praktikum vollständig absolviert haben. Dennoch stehen die Betriebe in der Pflicht, Vorschriften wie Arbeitsrecht, Jugendschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz einzuhalten. Es kann auch ratsam sein, Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen, um so einen Überblick über seine geleisteten Stunden zu haben. Absolviert man seinen Ferienjob als „normaler“ Arbeitnehmer, ist das Dienstverhältnis befristet und deswegen nicht einfach so kündbar. Werden dabei anteilsmäßiges Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Urlaubsanspruch und Vergütung der Überstunden nicht ordentlich ausbezahlt, können diese aber auch noch im Nachhinein geltend gemacht werden. Ungeachtet gesetzlicher Regeln, die derartiges verbieten, wird oft nur ein Werk- oder freier Dienstvertrag vergeben, obwohl die Arbeitnehmer Anspruch auf einen „echten“ Dienstvertrag haben. Für Arbeitgeber sind solche Verträger billiger, das heißt jedoch nicht, dass der Mitarbeiter diesen schutzlos ausgeliefert ist: derartige Umgehungsverträge sind bis zu drei Jahre später einklagbar.

Fazit: Wer sich frühzeitig über seine Rechten und Pflichten als Praktikant informiert, kann sich später eine Menge Ärger und Unannehmlichkeiten sparen.

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