Diskriminierung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Diskriminierung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz muss man nicht kampflos hinnehmen: Einige Fälle der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigen, dass die Erfolgsaussichten bei Klagen durchaus gut sind.

Diskriminierung & sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Die Auswirkungen von Diskriminierung am Arbeitsplatz

Ein oberösterreichisches Unternehmen beispielsweise zahlte einer Abteilungsleiterin um 500 Euro weniger für die gleiche Tätigkeit als ihren männlichen Kollegen – nach einer Fehlgeburt wurde der Frau sogar gekündigt. Die 35-jährige, die eine mehrjährige Berufserfahrung aufweist, verdiente im ersten Jahr ihrer Anstellung 2.700 Euro – ihre männlichen Kollegen, die ihr zwar offiziell gleichgestellt waren, dagegen deutlich mehr.

Auch ihre Kündigung stand in einem ganz klaren Zusammenhang mit ihrer Schwangerschaft, die kurz zuvor publik geworden war. Nach ihrer Rückkehr in den Betrieb hatte sich das Betriebsklima dort massiv verschlechtert – schließlich erfuhr die Frau dann aus der Zeitung, dass die Firma schon auf der Suche nach Ersatz war, als sie eine Stellenausschreibung ihres eigenen Jobs in der Zeitung entdeckte. Kurz darauf folgte dann die Kündigung. Die Betroffene wandte sich an die AK-Gleichbehandlungsberatung, wo dann die wenig überraschende Erkenntnis gefällt wurde, dass hier gleich eine mehrfache Diskriminierung nach dem Geschlecht vorliegt.

Von Seiten des Betriebs wurde noch versucht, die Kündigung mit mangelnder Zufriedenheit zu begründen, allerdings wurde der Frau zuvor ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angeboten, sowie zusätzliche Aufgaben übertragen. In diesem Fall wurden nun 16.000 Euro Nachzahlung erwirkt. Die Frau kann sich allerdings eine Weiterarbeit in der Firma nicht mehr vorstellen.


Ein weiteres Beispiel von Diskriminierung und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz- Schützen Sies ich rechtzeitig!

Ein anderer Fall hat sich ebenfalls in Linz abgespielt. Dort erhielt eine junge Frau nach ihrer Kündigung schlüpfrige SMS von ihrem ehemaligen Chef. Nach drei Tagen hatte die Betroffene wegen Unstimmigkeiten gekündigt und verhandelte daraufhin noch um ihr ausstehendes Gehalt. 84 Euro waren ihr schon für den zweiten und dritten Tag ihrer Beschäftigung bezahlt worden, sie verlangte noch zusätzlich 50 Euro. Was dann folgte, waren mehrere Mitteilungen mit eindeutigen Botschaften. Daraufhin wandte sich die Frau an die AK – von einem Richter bekam sie schließlich 1.000 Euro Entschädigung zugesprochen.

Was kann ich gegen dieses Mobbing am Arbeitsplatz unternehmen?

AK-Präsident Johann Kalliauer sieht noch viel Aufklärungsbedarf und rät allen Betroffenen, sich an die Gleichbehandlungsberatung zu wenden, denn je mehr solcher Urteile erreicht werden, desto eher würde sich etwas ändern. Positiv zu vermerken ist auch, dass immer weniger Betroffene bereit sind zu schweigen und sich gezielt Hilfe und Beratung bei der Durchsetzung ihrer Rechte und beim Kampf gegen Diskriminierung holen. Doch ist es wohl noch ein weiter Weg bis die Arbeit der Gleichbehandlungsberatung überflüssig ist und sexuelle Belästigung der Vergangenheit angehört.

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