Zur Verstärkung unseres engagierten Teams suchen wir ab sofort eine*n motivierte*n und dynamische*n
Arbeitsmediziner*in
Ihre Aufgaben sind:
Beratung und Unterstützung von Mitarbeiter*innen die Arbeitssicherheit und Arbeitnehmer*innenschutz betreffend (gem. §81 Abs. 3 ASchG)
Arbeitsplatzevaluierungen und -begehungen sowie Mitwirkung bei Bau- und Organisationsentwicklungsprojekten, um gesetzeskonforme Arbeitsbedingungen sicherzustellen
Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
Beratung zu und Durchführung von Schutzimpfungen
Beratung von Führungskräften und Mitarbeiter*innen zu Arbeits- und Gesundheitsschutz
Sie bringen mit:
Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin oder Fachärztin/Facharzt (Ius Practicandi) mit abgeschlossener Ausbildung für Arbeitsmedizin
Arbeitsmedizinische Erfahrung
EDV-Anwenderkenntnisse
Soziale Kompetenz und Freude an der Arbeit im Team
Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft und Freude am Umgang mit Menschen
Wir bieten Ihnen:
Krisensicherer, sinnstiftender Arbeitsplatz in einem zukunftsorientierten Unternehmen
Mitarbeiter*innenfreundliche und flexible Dienstplangestaltung
Wertgutscheine zu verschiedenen Anlässen
Flexibles Lernen im eigenen Fortbildungszentrum (analog & digital)
Frisch gekochtes, ausgewogenes Essen in allen Häusern zum Leben zu einem kostengünstigen Preis
Abteilungsübergreifendes Arbeiten und Teilnahmemöglichkeit an Innovationsprojekten für alle Mitarbeiter*innen
Interaktiver Welcome Day und individuelles Onboarding mit Pat*innen und Mentor*innen
37-Stunden-Woche bei Vollzeitgehalt
Wir leben Vielfalt! In den Häusern zum Leben bieten wir allen Menschen die gleichen Chancen unabhängig von Alter, Geschlecht, ethnischer oder nationaler Herkunft, sexueller Orientierung oder Religion.
Arbeitsmediziner*in
Pflege, Betreuung, Medizin
Vollzeit
01.08.2024
keine Bewerbungsfrist
Gehalt (VZB): 6.600,00 € brutto
Ihre Benefits:
Das monatliche überkollektivvertragliche Gehalt beträgt für Vollzeit je nach Berufserfahrung mindestens € 6.600,00 brutto. Abhängig von Ihrer Ausbildung, Qualifikation und Berufserfahrung ist eine weitere Überzahlung möglich. Es gilt der SWÖ-KV.